Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung ist bemüht, die Website e-rechnung.service.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website ist mit der BITV-RP teilweise nicht vereinbar.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.  

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.  Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist bis zeitnah vorgesehen.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar. 
    Die Ergänzung der Videos in Deutscher Gebärdensprache ist zeitnah vorgesehen. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP 
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 - Beschriftungen).
  • Der Menüpunkt "Senden" unter www.e-rechnung.service.rlp.de ist nicht barrierefrei.
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
b) Unverhältnismäßige Belastung 
  • Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von e-rechnung.service.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Abt. 63 Digitalisierung
Bauhofstrasse 9
55116 Mainz
erechnung(at)mastd.rlp.de  

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt" der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.e-rechnung.service.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131-16-5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de