Leitweg-ID in Rheinland-Pfalz

Allgemeine Informationen zur Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ermöglich es, eine E-Rechnung im strukturierten Format mittels eines zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Formats zu adressieren. Die Adressierung der elektronischen Rechnung ist Teil des strukturierten Datensatzes (XML-Datei).

Die Vergabe und Pflege von Leitweg-IDs für Verwaltungseinheiten, wird von Bund und Ländern in eigener Zuständigkeit geregelt. Die Nutzung der Feinadressierung unterliegt im Gegensatz zu der Grobadressierung keiner allgemein gültigen Vorgabe, sondern kann vom Bund beziehungsweise den Ländern individuell mit einem eigenen System genutzt werden.

Die rheinland-pfälzische Vorgehensweise versucht, im Bereich der Feinadressierung der Leitweg-ID für den Bereich der Landesbehörden deren Besonderheiten abzubilden. Damit soll eine optimale Basis für die anschließende Rechnungsverarbeitung gelegt werden.

Für die automatisierte Zuordnung von E-Rechnungen steht das Informationselement BT-10 (BuyerReference) für die Leitweg-ID im Standard XRechnung (aktuellstes XML-Format / ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) zur Verfügung. Wie dieses Feld in der von Ihnen verwendeten Software benannt ist, müssen Sie der Beschreibung ihrer Software entnehmen.

Hinweis:

Rechnungssteller erhalten die Leitweg-ID ausschließlich über ihren Auftraggeber. Es stehen keine Listen zur Veröffentlichung aller Leitweg-IDs zur Verfügung. Die Leitweg-ID muss auf der E-Rechnung eingetragen sein, damit diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP zugestellt werden kann.

Wichtige Informationen zur Verwendung der Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist mit dem Zeichensatz UTF-8 zu erfassen und das Format der Leitweg-ID darf nicht verändert werden (z. B. durch hinzufügen von Leerzeichen innerhalb der Leitweg-ID oder dahinter). Eine Änderung der Leitweg-ID oder des Formats der Leitweg-ID hat zur Folge, dass die E-Rechnung nicht mehr automatisch zugestellt werden kann und im Clearing landet.

Die Clearingstelle prüft, ob anhand der Angaben eine Zuordnung zum angegebenen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID bzw. des angegebenen Namens zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Falls ja, wird der Rechnungssteller informiert, dass die angegebene Leitweg-ID nicht korrekt war mit dem Hinweis, darauf in Zukunft zu achten.

Kann die eingereichte Rechnung nicht zweifelsfrei einem registrierten und gültigen Rechnungsempfänger zugeordnet werden, so wird diese abgewiesen. Der Rechnungssteller erhält eine generierte Systembenachrichtigung mit dem Ablehnungsgrund per E-Mail. In diesem Fall muss der Rechnungssteller den Rechnungsempfänger kontaktieren und nach der korrekten Leitweg-ID fragen. Sobald die korrekte Leitweg-ID hinterlegt ist, kann die E-Rechnung erneut eingereicht werden.

In einigen Fällen kann es sein, dass sich die Daten des Rechnungsempfängers (Name, GMM-ID zur Leitweg-ID) verändert haben und deshalb die Leitweg-ID bis zur Meldung der aktuellen Daten ungültig ist. Da eine Weiterleitung an den Rechnungsempfänger aufgrund der veralteten Daten nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen muss der Rechnungsempfänger die Änderung/Korrektur der Daten beantragen. Wie erfahren Sie über das Kontakt und Support.