Informationen für Rechnungsempfänger
Allgemeine Informationen für Rechnungsempfänger
Es können sich am Zentralen E-Rechnungseingang RLP alle registrieren, die der öffentlichen Verwaltung Rheinland-Pfalz (Landesbehörden, Kommunalverwaltungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) angehören.
Eine Registrierung für Personen und Firmen der Privatwirtschaft (z. B. GmbH) ist nicht möglich.
Über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP können Sie E-Rechnungen in der aktuell gültigen Fassung des Standard XRechnung (XML-Format / ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) empfangen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der ZRE bei einer ZUGFeRD-PDF-Rechnung die eingebettete XML-Datei extrahiert und nur diese weiter verarbeitet und an den Rechnungsempfänger übermittelt wird.
Die ZUGFeRD-PDF-Datei wird verworfen und nicht an den Rechnungsempfänger übermittelt!
Reine PDF-Dateien (Bilddateien) entsprechen nicht dem Standard XRechnung und werden daher nicht akzeptiert.
Hinweis FAQ Übersicht:
Hier finden Sie Erläuterungen zu den Funktionen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP und Erläuterungen welche Aufgaben der Zentrale E-Rechnungseingang RLP übernimmt, um was es sich bei einer E-Rechnung bzw. X-Rechnung handelt und mehr.
Hinweis Rechnungsempfang über das VPS Behördenpostfach:
- Die E-Rechnung wird über das VPS Behördenpostfach (GMM) der Empfängerbehörde zugestellt. Ab einer gewissen Größe wird die Rechnung nicht in der Nachricht enthalten sein. Dies geschieht, wenn die Rechnungsdokumente die für das VPS Postfach der Behörde hinterlegten Größe für die Zustellung übersteigen. Sie erhalten dann vom GMM eine Mitteilung, über welchen Link Sie sich die Unterlagen mit ihren Zugangsdaten herunterladen können. Bitte folgen Sie den Angaben die Sie vom GMM in dem Anhang ihrer E-Mail erhalten.
- Wenn Sie die Informationen benötigen, über welche Adresse die Zustellung einer E-Rechnung erfolgt, so sind dies die Daten, die Sie beim VPS Behördenpostfach angegeben haben. Sie können diese bei dessen Support erfragen und bei Bedarf ändern lassen. Bei einer Änderung der GMM-ID muss der Zentrale E-Rechnungseingang ebenfalls benachrichtigt werden (siehe: Änderung der Rechnungsempfänger-Daten im ZRE)
- Wichtig! Bei Fragen zu dem VPS Behördenpostfach (GMM) wenden Sie sich bitte an dessen Support. Der Support des Zentralen E-Rechnungseingang RLP kann Ihnen hierzu keine Auskünfte zu geben.
Für Rechnungsempfänger:
- Registrierung für Rechnungsempfänger
- E-Rechnungs-Sammelnachricht RLP (VPS/GMM)
- Änderung der Rechnungsempfänger-Daten im Zentralen E-Rechnungseingang RLP
- Diese Informationen muss der Rechnungssteller erhalten
Allgemein:
- Allgemeine Informationen zu E-Rechnungen (und deren rechtliche Grundlage)
- FAQ Übersicht
- Kontakt & Support
- Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten
Aktuelles: