E-Rechnungs-Sammelnachricht (VPS / GMM)

Kommunikation & Sammelnachricht E-Rechnung über VPS / GMM

Der Zentrale E-Rechnungseingang RLP (ZRE) ist ein virtuelles Behördenpostfach der Virtuellen Poststelle (VPS) des Landes Rheinland-Pfalz. Der Governikus MultiMessenger (GMM) ist die technische Basis dieser virtuellen Poststelle. Der Zentrale E-Rechnungseingang RLP ist in der Lage Nachrichten per E-Mail, XTA (und zukünftig auch PEPPOL-AS4) entgegenzunehmen, diese in ein einheitliches Format umzuwandeln und per XTA an das ZRE-Fachverfahren weiterzuleiten.

Das ZRE-Fachverfahren erzeugt aus einer eingegangenen E-Rechnung eine sogenannte E-Rechnungs-Sammelnachricht. Diese besteht aus der eingereichten E-Rechnung mit ggf. Anlagen, sowie mehreren durch das ZRE-Fachverfahren generierten Dateien sowie ergänzenden Dateien des Governikus MultiMessengers (GMM).

Inhalte der E-Rechnungssammelnachricht vom ZRE

  • gekennzeichnete Original-E-Rechnung im XML-Format (UBL bzw. CII)

  • vereinheitliches KoSIT-Zwischenformat mit Syntax: XR

  • inhaltliches Abbild des KoSIT-Zwischenformates XR im PDF- und HXTML-Format 

    • ​​​​​​​Zur Rechnungsvisualisierung empfehlen wir die Nutzung folgender Datei: "xxx_rlp-abbild.xhtml"
  • Protokollierung der Arbeitsschritte in den Laufzetteln des GMM und ZRE im PDF- und XML-Format mit ausgewiesenen Fehlermeldungen

  • Prüfbericht im PDF- und XML-Format

  • Archiv.zip (XML-Format)

  • ggf. Anlagen (rechnungsbegründende Unterlagen - RBU) im PDF- und XML-Format 

    • Zur Visualisierung der RBU empfehlen wir die Nutzung folgender Datei: "RBU_xxx_Anhang_xxx.pdf"

Rückmeldung an Rechnungssteller bei E-Rechnungs-Einreichung

Der Rechnungssteller erhält über die angegebene ZRE-E-Mail-Adresse die Rückmeldung, ob die eingereichte E-Rechnung erfolgreich verarbeitet werden konnte bzw. diese abgelehnt wurde. Bei einer Ablehnung erfolgt ebenfalls die Mitteilung, aus welchem Grund die Einreichung abgelehnt wurde. Diese Information befindet sich in der E-Mail und/oder in einer der beigefügten Anlagen.

Erhält der Rechnungssteller keinerlei Rückmeldungen, so ist die Einreichung nicht beim Zentralen E-Rechnungseingang RLP eingegangen und wurde dementsprechend auch nicht an den Rechnungsempfänger zugestellt. Es ist dann vom Rechnungssteller zu prüfen, ob die Vorgaben für die Einreichung einer E-Rechnung alle berücksichtigt wurden.