Allgemeine Informationen zu E-Rechnungen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte - anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei (z. B. PDF) - in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz (Standard XRechnung) dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Grundsätzliches zur Übermittlung von E-Rechnungen

Für die Ausstellung von E-Rechnungen an Rechnungsempfänger in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.

Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.

Andere Formate für die Übermittlung von E-Rechnungen an einen Rechnungsempfänger der öffentlichen Verwaltung RLP (Landesbehörden, Kommunalverwaltungen und sonstige Personen des öffentlichen Rechts) über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP werden nicht akzeptiert.