Änderung der Rechnungsempfänger-Daten im Zentralen E-Rechnungseingang RLP

Allgemeine Informationen zu den Rechnungsempfänger-Daten

Im Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) werden die Rechnungsempfänger mit den folgenden Daten hinterlegt:

  • Leitweg-ID (nicht veränderbar)
  • Behördenname
  • GMM-ID

Aufgrund dieser Daten können E-Rechnungen von den Rechnungsstellern an den Rechnungsempfänger mittels des VPS-Behördenpostfachs (GMM-ID) übermittelt werden.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Damit die Rechnung ohne Probleme zugestellt werden kann, müssen der Behördenname und die GMM-ID - welche hinter der Leitweg-ID gespeichert wurden - aktiv sein und das von Ihnen verwendete System muss diese darüber empfangen können.

Daher ist es wichtig, dass Sie Änderungen am Behördenname und/oder der GMM-ID unverzüglich an den Zentralen E-Rechnungseingang RLP melden. Gerne können Sie uns die Änderung auch vorab nennen mit einem Wunschtermin der Änderung (Montag - Freitag mit Ausnahme von Feiertagen in RLP).

Eine neue GMM-ID erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie ihr VPS-Behördenpostfach schließen und ein neues - über den Support des VPS-Behördenpostfachs - eröffnen.


Sie finden in Kontakt und Support die notwendigen Informationen, wie und an welche E-Mail-Adresse die Änderung des Behördennamens und/oder der GMM-ID gemeldet werden müssen für den Zentralen E-Rechnungseingang RLP.
Falls Sie die Änderungen auch an anderen Stellen ändern lassen müssen/möchten, so wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Support.

Hinweis:

Hinter der GMM-ID steht ihr VPS Behördenpostfach. Dort haben Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlegt, an die die E-Rechnungen weitergeleitet werden. Wenn Sie eine Änderung dieser E-Mail-Adresse wünschen, so muss die Änderung zuerst in ihrem VPS Behördenpostfach umgesetzt werden (bitte wenden Sie sich an den Support für das VPS Behördenpostfach), damit der Empfang von E-Rechnungen nicht unterbrochen wird.

Für die Einreichung von E-Rechnungen ändert sich die Leitweg-ID in diesem Falle nicht.

Was passiert bei einer Änderung, die nicht gemeldet wird?

Bei einer Änderung des Behördennamens erfolgt die Zustellung der E-Rechnung über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP weiterhin.


Sobald ein VPS-Behördenpostfach geändert wird und sich daraus eine neue GMM-ID ergibt und/oder die alte ungültig wird, ist eine Weiterleitung nicht mehr möglich. Nach der Änderung der GMM-ID - ohne eine Änderung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP - kann die E-Rechnung nicht mehr an Sie zugestellt werden und wird in den Fällen vom Zentralen E-Rechnungseingang RLP abgewiesen. Der Rechnungssteller erhält die automatische System-Information, das die angegebene Leitweg-ID nicht korrekt ist und die Rechnung daher abgewiesen wurde.