Informationen für Rechnungssteller

Allgemeine Informationen für Rechnungssteller

Hier finden Sie die folgenden Informationen für Rechnungssteller:

  • Registrierung: Notwendige Schritte, damit Sie eine E-Rechnung einreichen können
    • Schauen Sie sich dazu auch das Video Registrierung und Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP an.
    • Es muss eine separate Registrierung erfolgen, für jede Firma (mit eigener Umsatzsteuer-ID), in deren Namen eine E-Rechnung ausgestellt wird.
    • Dienstleister die im Auftrag Dritter E-Rechnungen einreichen, müssen pro Firma mit eigener Umsatzsteuer-ID für die eine E-Rechnung ausgestellt wird, ebenfalls separate Accounts registrieren.
    • Eine Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP ist immer notwendig, weil eine Registrierung von einem anderen E-Rechnungsportal nicht übernommen werden kann, da diese nicht untereinander verbunden sind.
  • Was für die Einreichung einer E-Rechnung zu beachten ist
  • Ablehnungsgründe, warum eine eingereichte E-Rechnung nicht akzeptiert wurde, und Lösungen dazu

Hinweis:

In der FAQ Übersicht finden Sie Erläuterungen zu den Funktionen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP und Erläuterungen welche Aufgaben der Zentrale E-Rechnungseingang RLP übernimmt, um was es sich bei einer E-Rechnung bzw. X-Rechnung handelt und mehr.

Im Menü Allgemeine Informationen zu E-Rechnung finden Sie die Informationen zur Entstehung von der E-Rechnung in Rheinland-Pfalz, rechtliche Hintergründe (EU-Richtlinie, E-Rechnungs-Gesetz RLP, E-Rechnungsverordnung RLP) und weiteres Informationsmaterial.