FAQs: Leitweg-ID / GMM / VPS
Hier finden Sie hilfreiche Fragen und Antworten rund um die Themen Leitweg-ID, GMM und VPS.
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Zeichenkette. Sie dient dazu, bei der Übertragung von E-Rechnungen den Rechnungsempfänger zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren. Sie ist als Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung zu vermerken, die über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP übermittelt werden soll. Rechnungssteller erhalten die Leitweg-ID ausschließlich von ihrem Auftraggeber.
Die Bezeichnung VPS steht für die Virtuelle PostStelle. Dort müssen Sie als Rechnungsempfänger ein gültiges Behördenpostfach besitzen mit einer GMM-ID (Governikus MultiMessenger), damit Sie E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang empfangen können.
Rechnungsempfänger aus der Öffentlichen Verwaltung Rheinland-Pfalz können mit ihrem Behördennamen, der Leitweg-ID und der GMM-ID sich für den E-Rechnungsempfang freischalten lassen. Mehr dazu erfahren Sie im Menü Informationen für Rechnungsempfänger.
Die Leitweg-ID ermöglicht die Adressierung und ggf. Weiterleitung der eingegangenen E-Rechnung zu den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungssystemen der angeschlossenen Verwaltungseinheiten.
Um die Akzeptanz und Handhabbarkeit sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für ihre Dienstleister und deren Serviceanbieter zu optimieren, haben sich Bund und Länder im Rahmen des Betriebs des Standard XRechnung auf eine einheitliche Systematik geeinigt.
- Rechnungssteller erhalten die Leitweg-ID ausschließlich von ihrem Auftraggeber.
- Die Leitweg-ID muss in jeder E-Rechnung die über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP eingereicht wird enthalten sein
- Das Format der Leitweg-ID darf mit der Erfassung in einer E-Rechnung nicht verändert werden!
Die Leitweg-ID setzt sich grundsätzlich aus 3 Bestandteilen zusammen:
- Grobadressierung (bis zu 12 Stellen)
- Feinadressierung (bis zu 30 Stellen)
- Prüfziffer (2 Stellen)
Anhand der so genannten Grobadressierung wird unter anderem unterschieden, ob der Rechnungsempfänger aus Rheinland-Pfalz (07) oder dem Saarland (10) kommt.
- Beispiel einer Leitweg-ID:
07XXXXXX-XXXXXXXXXX-XX
Das Format darf nicht durch z. B. Hinzufügen von Leerzeichen innerhalb oder am Ende der Leitweg-ID verändert werden. Eine Änderung der Leitweg-ID hat zur Folge, dass die eingereichte E-Rechnung nicht mehr automatisch an den Rechnungsempfänger zugestellt werden kann.
Andere Bundesländer und der Bund haben eigene Portale für die Rechnungseinreichung und der Aufbau der Leitweg-ID kann zu dem oben genannten Format abweichen. Hierzu können wir Ihnen keine weiteren Informationen nennen.
Nein, ein Rechnungssteller benötigt keine eigene Leitweg-ID.
Es handelt sich bei der Leitweg-ID um eine eindeutige Empfänger-Adressierung. Sie wird nicht zur Identifizierung von Rechnungssteller verwendet.
Die Bezeichnung VPS steht für die Virtuelle PostStelle für Behörden und Personen der Öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz.
Bei Fragen zur VPS oder GMM wenden Sie sich bitte an den Support für VPS / GMM.
Die Bezeichnung GMM steht für den Dienst Governikus MultiMessenger, der die technische Grundlage der virtuellen Poststelle (VPS) darstellt. Die GMM-ID erhalten Sie mit der Beantragung ihres VPS Behördenpostfachs. Sie können die GMM-ID eines bestehenden virtuellen Behördenpostfachs jederzeit über den LDI-Kundenhelpdesk erfragen.
Die GMM-ID wird benötigt, um im ZRE-Fachverfahren Ihre Rechnungen anhand der enthaltenen Leitweg-ID (eindeutige Empfänger-Adressierung) mit der GMM-ID (Übermittlungskanal für E-Rechnungen an den Rechnungsempfänger) zu verknüpfen, so dass die E-Rechnungen an das Zielpostfach der Behörde zugestellt werden können.
Bei Fragen zur VPS oder GMM wenden Sie sich bitte an den Support für VPS / GMM.
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