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Die neue E-Rechnungsverordnung RLP (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft

Die neue E-Rechnungsverordnung für Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11. Januar 2024 in Kraft.

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt.

Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.

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