| Seit dem 03.02.2026 sind Einreichungen nur noch mit bestätigter ZRE-E-Mail-Adresse möglich.

Achtung – Änderung seit dem 03.02.2026

Erst nach erfolgreicher Bestätigung der ZRE-E-Mail-Adresse sind Einreichungen wieder möglich.

Seit dem 03.02.2026 sind Einreichungen nur noch mit bestätigter ZRE-E-Mail-Adresse möglich.

Wenn Eingabefelder grau hinterlegt angezeigt werden, wurde Ihre E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt.

Bitte führen Sie in diesem Fall die folgenden Schritte aus:

1. Öffnen Sie „ZRE-Benutzerprofil verwalten“.

2. Beachten Sie die dort angegebenen Hinweise.

3. Füllen Sie die Felder „Neue ZRE-E-Mail-Adresse“ und „Neue ZRE-E-Mail-Adresse bestätigen“ aus.

  • Hier kann auch die bereits hinterlegte E-Mail-Adresse erneut eingetragen werden.

4. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu.

5. Nach dem Speichern Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie einen Bestätigungslink an diese Adresse.

Erst nach erfolgreicher Bestätigung der ZRE-E-Mail-Adresse sind Einreichungen wieder möglich.

Nach einem Refresh der Seite oder einer erneuten Anmeldung stehen Ihnen alle Funktionen wieder zur Verfügung.

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