Wichtig!
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei der Einreichung von E-Rechnungen keine digitalen Signaturen verwendet werden dürfen. Bei einer digitalen Signatur (z. B. smime.p7s) wird die digitale Signatur als Anlage automatisch vom System hinzugefügt.
Die Anlage der digitalen Signatur entspricht nicht den Vorgaben, da nur die nachfolgenden Formate zulässig sind.
- Per E-Mail eingereichte E-Rechnungen, wo die E-Mail signiert ist, werden nicht akzeptiert. Da diese in der Transportsoftware bleiben, erfolgt keine Rückmeldung vom Zentralen E-Rechnungseingang RLP.
- Bei signierten E-Rechnungen und/oder Anlagen wird die Einreichung zwar an den Zentralen E-Rechnungseingang RLP weitergeleitet und die Rechnungssteller erhalten eine positive Rückmeldung, jedoch kann die Transportsoftware wegen der digitalen Signatur die Einreichung nicht an den Rechnungsempfänger zustellen.
Für E-Rechnungen:
Es gilt die in der aktuell gültigen Fassung der Standard XRechnung (XML-Format / ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei).
Für Anlagen:
PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS*
*ODS ist ein OpenOffice Format. Es können u. a. Excel-Dokumente in diesem Format (OpenDocument-Kalkulationstabelle) gespeichert werden.
Für E-Mails, E-Rechnungen und Anlagen gilt > keine digitalen Signaturen!
Eine digitale Signatur ist ein unerlaubtem Dateiformat (Beispiel: smime.p7s). Da die Datei-Formate der digitalen Signatur nicht mit den oben genannten gültigen Datei-Formaten übereinstimmt, kann diese nicht verarbeitet und/oder zugestellt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die E-Mail, die E-Rechnung, eine eingebettete Anlage oder ein separat hinzugefügte Anlage handelt.