Grundlagen nach EU-Recht
Nach Feststellung der Europäischen Kommission führt die zunehmende Verwendung nicht interoperabler Normen für elektronische Rechnungen zu Marktzutrittsschranken und Handelshemmnissen. Daher hat die EU mit der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Normierungsorganisation (CEN) einen Auftrag zur Entwicklung einer Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung erteilt und ihre Mitgliedsstaaten zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen für Öffentliche Aufträge im Bereich oberschwelliger (EU-weit auszuschreibender) Vergaben ab Ende 2018 bzw. Ende 2019 (subzentrale Auftraggeber, d.h. Bundesländer und Kommunen) verpflichtet. Die Richtlinie ist dazu in nationales Recht umzusetzen.
Nationale Koordination der Umsetzung
Zur koordinierten nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie und Ausgestaltung der Regelungslücken hat der IT-Planungsrat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mit der Durchführung eines Steuerungsprojekts unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern und der Freien Hansestadt Bremen beauftragt. Im Ergebnis hat der IT-Planungsrat am 22. Juni 2017 den nationalen Standard XRechnung, der als Anwendungsrichtlinie die Europäische Norm konkretisiert, als maßgeblich für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland beschlossen. Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Steuerungsprojekts abgestimmt.
Rechtliche Umsetzung in Rheinland-Pfalz
Die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie EU 2014/55/EU sowie die weitere inhaltliche Ausgestaltung wird durch das E-Rechnungs-Gesetzes RLP und der E-Rechnungs-Verordnung RLP konkretisiert.