Einführung der E-Rechnung
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen immer weiter in den unternehmerischen und auch behördlichen Alltag ein. Ein wichtiges Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Sie verbindet grenzüberschreitend den privaten mit dem öffentlichen Sektor. Seit April 2020 können Lieferanten des Landes Rheinland-Pfalz die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vornehmen. Es lohnt sich die Möglichkeiten und Vorteile der E-Rechnung für das eigene Unternehmen zu betrachten. Durch eine strukturierte Datenlieferung und ein allgemeingültiges Format lassen sich Optimierungs- und Einsparpotentiale sowohl für Rechnungssteller als auch für Rechnungsempfänger erschließen. Sie bilden die Basis für eine weitergehende Optimierung im gesamten Rechnungsverarbeitungsprozess. So kann ein durchgängiger Rechnungsverarbeitungsprozess vom privaten bis in den öffentlichen Sektor auf elektronischer Basis hergestellt werden.
In diesem Internetangebot finden Sie Informationen zu der E-Rechnung in Rheinland-Pfalz und dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP. Verschiedene Informationsmaterialien für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger stehen hier zur Verfügung. Die Seite wird kontinuierlich um neue Inhalte und Formate erweitert. Schauen Sie gerne regelmäßig vorbei.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Grundsätzliches zur Übermittlung von E-Rechnungen an den Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Für die Ausstellung von E-Rechnungen an Rechnungsempfänger in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG, als rein strukturierte XML-Datei) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungs-Gesetz RLP, der zukünftigen E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs (ZRE) entspricht.